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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rheinland-Alpakas
(Stand: 01/2026)

Lieber Teilnehmer, liebe Teilnehmerin,

bitte lesen Sie sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine zahlungspflichtige Buchung vornehmen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen vor der Anmeldung übermittelt oder online auf www.rheinland-alpakas.de zur Verfügung gestellt werden, verbindlich an und machen sie zum Inhalt Ihres Angebotes. Mit Zugang unserer Buchungsbestätigung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.

1. Geltungsbereich, Form
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen mit Alpakas und Lamas („Events“) zwischen Rheinland-Alpakas Michaela Maluche („Veranstalterin“) und dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin an dem jeweiligen Event („Teilnehmer“ oder „Teilnehmerin“). Es werden unter anderem folgende Eventformate angeboten:
• Alpakas Hautnah:
Während eines rund einstündigen Besuchs auf der Weide werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen alle bei Rheinland-Alpakas lebenden Alpakas und Lamas vorgestellt und Wissenswertes über die Tiere vermittelt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen halten sich mit der Herde auf. Es wird Gelegenheit zum Fotografieren und zur Beantwortung von Fragen gegeben.
• Alpaka-/Lama-Spaziergänge:
Bevor der Spaziergang mit den Tieren beginnt, erfahren die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Wissenswertes über Alpakas und Lamas und ihre unterschiedlichen Charaktere, wie geführt wird und welche Regeln draußen zur Sicherheit von Mensch und Tier gelten. Nach dem Spaziergang gibt es auf der Weide weitere Infos rund um die Tiere, Gelegenheit zum Fotografieren und Fragenstellen. Das gesamte Event dauert rund 2 Stunden.
• Privater Besuch der Alpakas:
Exklusiver, einstündiger Besuch der Alpakas (ohne fremde Personen): Bei diesem Format lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Alpakas und Lamas hautnah kennen und erfahren Wissenswertes über die Tiere. Sie entspannen im Beisein der Tiere und genießen die Ruhe. Es wird Gelegenheit zum Fotografieren und zur Beantwortung von Fragen gegeben. Im Preis inbegriffen ist eine Ausgabe des ersten Magazins für Lama-/Alpakafreunde, ALPAKAS&CO oder ein Stück Alpaka-Keratinseife.
• Therapie-Begleitung:
Individuelles Programm entsprechend den Bedürfnissen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
• Fotoshooting, Filmdreh:
Individuelles Programm gemäß separater Vereinbarung.

Die Veranstalterin ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler.

1.2 Diese AGB werden Inhalt des zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin zustande kommenden Vertrages („Vertrag“). Der Vertrag regelt konkret die Art und den Inhalt der zu erbringenden Leistungen.
1.3 Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Veranstalterin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Veranstalterin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin (einschließlich Nebenabreden, Zusicherungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages) haben Vorrang vor diesen AGB. Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann aus dem Eventportfolio der Veranstalterin Produkte aus verschiedenen Kategorien auswählen und buchen. Das aktuelle Eventportfolio ist auf der Website der Veranstalterin (www.rheinland-alpakas.de) beschrieben. Die einzelnen Kategorien haben verschiedene thematische Schwerpunkte und beinhalten jeweils unterschiedliche Eventformate.
2.2 Die Website der Veranstalterin und andere Werbung und Hinweise von Rheinland-Alpakas auf angebotene Events enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin.
2.3 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Teilnehmer oder die Teilnehmerin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages an. Buchungen können entweder mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Grundlage der Buchung, gleich auf welchem Wege sie erfolgt, sind die Beschreibung und die ergänzenden Informationen der Veranstalterin für das jeweilige Event, soweit diese dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin bei Abgabe der Buchungserklärung vorliegen.
2.4 Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Veranstalterin bei dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin zustande.
2.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung der Veranstalterin vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalterin vor, an das die Veranstalterin für die Dauer von zehn (10) Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Veranstalterin bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Teilnehmer oder die Teilnehmerin innerhalb der Bindungsfrist der Veranstalterin die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.
2.6 Nimmt der Anmelder oder die Anmelderin die Buchung für mehrere Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor, so ist deren Anzahl in der Buchung anzugeben. Der anmeldende Teilnehmer oder die anmeldende Teilnehmerin steht in diesem Fall für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, für die er oder sie die Buchung vornimmt, wie für seine oder ihre eigenen ein.

3. Kein Widerrufsrecht
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht zusteht, da Vertragsgegenstand Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin sind. Etwaige sonst bestehende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

4. Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
4.1 Voraussetzungen der Teilnahme
4.1.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung „Alpaka-Spaziergang“ setzt die Vollendung des 12. Lebensjahres, die Teilnahme an der Veranstaltung „Alpakas Hautnah“ die Vollendung des 6. Lebensjahres voraus, falls nicht individuell oder in der Leistungsbeschreibung anders geregelt. Teilnehmern und Teilnehmerinnen unter 16 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen („Begleitperson“) gestattet.
4.1.2 Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Begleitpersonen haben wetter-angepasste Freizeit-Kleidung und auf jeden Fall feste Schuhe zu tragen, die auch Dreck-/Wasser-/Matsch-tauglich sind. Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Veranstaltung „Alpaka-Spaziergang“ müssen körperlich fit und in der Lage sein, zügig auf Feldwegen zu laufen und dabei ein Alpaka/Lama sicher zu führen.
4.1.3 Die Teilnahme als Begleitperson setzt bei allen Veranstaltungen die Vollendung des 18. Lebensjahrs voraus. Im Übrigen gelten für Begleitpersonen dieselben Bedingungen wie für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, sofern die Leistungsbeschreibung oder diese AGB nichts anderes bestimmen. Die Kosten für Begleitpersonen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
4.1.4 Das Mitbringen und die Mitnahme von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nicht gestattet.
4.1.5 Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung sind in der Leistungsbeschreibung genannt.
4.2 Durchführungsbedingungen, Sicherheitsvorschriften
Von Tieren geht immer eine Tiergefahr aus. Alpakas und Lamas sind Fluchttiere. Sie können treten oder spucken.
4.2.1 Die Teilnahme an den Events erfolgt ausschließlich aufgrund vorheriger Vereinbarung. Spontan-Besuche ohne Termin sind nicht möglich.
4.2.2 Den Anweisungen der Veranstalterin und ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist jederzeit Folge zu leisten.
4.2.3 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin darf während der Veranstaltung nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Der Konsum von Alkohol und/ oder anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Veranstaltung untersagt. Rauchen ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. 4
4.2.4 Das Füttern und Anfassen der Tiere ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Veranstalterin oder ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gestattet.
4.2.5 Die Verwendung von Regenschirmen ist während der Veranstaltung „Alpaka-Spaziergang“ nicht erlaubt.
4.2.6 Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Teilnehmer oder Teilnehmerinnen von einem Event auszuschließen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1 nicht erfüllen oder gegen die Durchführungsbedingungen gemäß Ziffer 4.2 verstoßen, insbesondere den Anweisungen der Veranstalterin oder deren Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden. Eine Rückzahlung der Vergütung erfolgt in diesen Fällen nicht. Etwaige Mehrkosten trägt der oder die ausgeschlossene Teilnehmer/in selbst.
4.2.7 Die Aktivitäten finden ganzjährig statt, aber natürlich ist jede Outdoor-Unternehmung vom Wetter abhängig. Bei leichtem Regen finden die Events wie vorgesehen statt. Bei sehr schlechtem Wetter wie z.B. starkem anhaltenden Regen, Sturm oder starker Hitze behält sich die Veranstalterin vor, das Event kurzfristig abzusagen und gemeinsam mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin einen neuen Termin zu suchen.
4.2.8 Es gibt kein WC vor Ort.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat die vereinbarte Vergütung spätestens am Ende des Events zu zahlen.
5.2 Bei Gruppenbuchungen verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner (buchendes Unternehmen oder buchende Person), die vereinbarte Vergütung für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu zahlen. Das buchende Unternehmen/die buchende Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen und die des buchenden Unternehmens/der buchenden Person im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung. Insoweit haftet das Unternehmen/die Person gegenüber der Veranstalterin als Gesamtschuldner.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die vereinbarten Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Veranstalterin bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin zuzurechnen sind, hat er/sie keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen; wurde die Buchung mit einem Gutschein vorgenommen, so gilt der Gutschein als eingelöst. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe den Teilnehmer oder die Teilnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt von oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten.

7. Rücktrittsrecht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin
7.1 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann bis 72 Stunden vor Beginn des Events vom Vertrag mit der Veranstalterin kostenlos zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist gegenüber der Veranstalterin zu erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form. Dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin wird jedoch empfohlen, den Rücktritt in Textform (schriftlich oder per E-Mail) zu erklären. 5
7.2 Tritt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin weniger als 72 Stunden vor Beginn des Events zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit die Veranstalterin den Rücktritt nicht zu vertreten hat und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage war. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich des Werts der von der Veranstalterin ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Veranstalterin durch anderweitige Verwendung eigener Kapazitäten erwirbt.
Die Veranstalterin hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Events sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen eigener Kapazitäten festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
- danach bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Vergütung
- danach: 100% der Vergütung
7.3 Dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die der Veranstalterin zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.4 Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Veranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Veranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung eigener Kapazitäten erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

8. Obliegenheiten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin; Mängelanzeigen
8.1 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat im Falle einer Verspätung die Veranstalterin hierüber spätestens bis zum vereinbarten Beginn des Events zu informieren und den voraussichtlichen Zeitpunkt seines/ihres verspäteten Eintreffens mitzuteilen. Die Veranstalterin kann einen späteren Beginn des Events ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgetermine für Veranstaltungen oder anderweitige zwingende Termine der Veranstalterin nicht eingehalten werden können. Ein Anspruch des Teilnehmers oder der Teilnehmerin auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist nach Maßgabe von Ziffer 6 ausgeschlossen.
8.2 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist verpflichtet, etwaige erkennbare Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber der Veranstalterin anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfüllt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die vorstehende Obliegenheit nicht, so entfallen seine/ihre Gewährleistungsansprüche insoweit, als die Veranstalterin zur Abhilfe bereit und in der Lage gewesen wäre. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen der Veranstalterin ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn das Abhilfeverlangen unverschuldet unterbleibt oder eine Abhilfe objektiv unmöglich war.

9. Beschränkung der Haftung der Veranstalterin
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadenersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus vorstehendem Absatz 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Veranstalterin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Veranstalterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, und für Ansprüche des Teilnehmers oder der Teilnehmerin nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Veranstalterin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Einwilligung zur Veröffentlichung und Zurschaustellung von Foto- und/oder Filmaufnahmen
10.1 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklärt sein/ihr Einverständnis, dass im Rahmen des Events Foto- und/oder Filmaufnahmen von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin gemacht werden. Diese Foto- und/oder Filmaufnahmen dienen der Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin, der Berichterstattung über die Veranstaltungen sowie der Erreichung einer besseren Kundenbindung und werden ausschließlich in der folgenden Weise verwendet und zu diesen Zwecken auch abgespeichert:
• Veröffentlichung auf der Website der Veranstalterin (https://www.rheinland-alpakas.de)
• Veröffentlichung in (Print-) Publikationen (z.B. Broschüren) der Veranstalterin (keine Anzeigen)
• Veröffentlichung in den Social Media-Auftritten (z.B. Facebook, Instagram) der Veranstalterin
• Weitergabe an die Presse und sonstige Medien zu Zwecken der PR (keine Anzeigen)
10.2 Die Foto- und/oder Filmaufnahmen können drei Jahre lang veröffentlicht werden. Die Veranstalterin ist nicht zur Löschung der Veröffentlichungen verpflichtet.
10.3 Bei der Verwendung der Foto- und/oder Filmaufnahmen nach Abs. 10.1 wird der Name des Teilnehmers oder der Teilnehmerin weder genutzt oder angegeben.
10.4 Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklärt, dass er oder sie sich im klaren darüber ist, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklärt ausdrücklich, die in Ziffer 13.2 dieser AGB enthaltenen Datenschutzhinweise hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von Foto- und/oder Filmaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden zu haben.

11. Gutscheine
Von der Veranstalterin ausgegebene Gutscheine sind bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig.

12. Datenschutz
12.1 Allgemeine Datenschutzhinweise
Sämtliche personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer oder die Teilnehmerin der Veranstalterin zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin werden nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin enthält die Datenschutzerklärung der Veranstalterin, abrufbar unter: https://www.rheinland-alpakas.de/kontakt-impressum.php.
12.2 Datenschutzhinweise hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von Foto- und/oder Filmaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO

1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Michaela Maluche
Auf der Hofreith 42
40489 Düsseldorf
Tel.: +49 177 3107272
E-Mail: mail@rheinland-alpakas.de
Internet: https://www.rheinland-alpakas.de
USt-IdNr.: DE355234694

2. Zweck der Verarbeitung:
Die Foto- und/oder Filmaufnahmen werden ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Rheinland-Alpakas Michaela Maluche („Veranstalterin“) verwendet und zu diesen Zwecken auch abgespeichert.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung von Foto- und/oder Filmaufnahmen (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (siehe nachstehend unter Ziff. 5) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print)Publikationen der Veranstalterin sowie auf deren Website und Social Media-Accounts ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalterin erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.

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